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   BVerwG, 04.09.1989 - 7 B 132.89   

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https://dejure.org/1989,4618
BVerwG, 04.09.1989 - 7 B 132.89 (https://dejure.org/1989,4618)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1989 - 7 B 132.89 (https://dejure.org/1989,4618)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1989 - 7 B 132.89 (https://dejure.org/1989,4618)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiederholungsprüfung - Unrechtmäßiges Nichtbestehen - Fortsetzung der Feststellung - Jägerprüfung - Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Jagdausübung als Freizeitverhalten und Hobby - Unterschied zu Laufbahn- und ähnlichen Prüfungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsschutzbedürfnis (Prüfungen) - Zu Unrecht für nicht bestanden erklärte Prüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 59
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75

    Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1989 - 7 B 132.89
    Der Kläger macht geltend, das Berufungsurteil weiche von den Urteilen des beschließenden Senats vom 30. Juni 1972 (BVerwGE 40, 205) und vom 28. April 1978 (BVerwGE 55, 355) ab.
  • BVerwG, 30.06.1972 - VII C 22.71

    Erhebung der Anfechtungsklage nach Bestehen der Wiederholungsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1989 - 7 B 132.89
    Der Kläger macht geltend, das Berufungsurteil weiche von den Urteilen des beschließenden Senats vom 30. Juni 1972 (BVerwGE 40, 205) und vom 28. April 1978 (BVerwGE 55, 355) ab.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 707/89

    Kein Anspruch auf Neubescheidung über das Ergebnis der Erstprüfung bei

    Die Gerichte haben nicht die Aufgabe, Prestigeansprüche zu erfüllen, sondern den Bürger gegen Rechtsverletzungen der öffentlichen Gewalt zu schützen (vgl. in diese Richtung gehend zum Renommee des Freizeitsportlers beim Nichtbestehen der Jägerprüfung BVerwG -- 7. Senat --, Beschluß vom 4.9.1989 -- 7 B 132.89).
  • VG Schwerin, 11.10.2021 - 3 A 106/19

    Klage gegen eine Jägerprüfung nach bestandener Wiederholungsprüfung

    Dies gilt jedoch nur für berufsrelevante Prüfungen und nicht für Prüfungen, die keinen beruflichen Bezug aufweisen respektive zur Ausübung eines Hobbys oder einer Liebhaberei benötigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 1989 - 7 B 132/89, BeckRS 9998, 47621).

    Entsprechend erledigen sich Bescheide, in denen das Nichtbestehen der vorangehenden Prüfung mitgeteilt wurde, wenn eine Wiederholungsprüfung als bestanden gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 1989 - 7 B 132/89, BeckRS 9998, 47621; OVG Niedersachsen, Urteil vom 27. April 1989 - 3 L 37/89, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Februar 1991 - 5 S 2960/90, juris).

  • VGH Bayern, 21.06.2017 - 19 ZB 16.2254

    Nichtbestehen des praktischen Teils der Jägerprüfung - erfolgloser Antrag auf

    Nachdem ein Prüfungsfehler nicht vorgelegen hat, kommt es auf die Frage, ob für die Klage gegen den Prüfungsbescheid ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse vorliegt (ablehnend in einem vergleichbaren Fall BVerwG, B.v. 4.9.1989 - 7 B 132/89 -juris), nicht entscheidungserheblich an, denn sowohl Unzulässigkeit als auch Unbegründetheit führen zur Klageabweisung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2014 - 16 A 1912/12

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Ersatz von Kosten der Jägerprüfung bei

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 1989- 7 B 132.89 -, NVwZ 1990, 59 = juris Rn. 2.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.1990 - 9 S 1725/89

    Wiederherstellung des wissenschaftlichen Ansehens bei Meinungsstreit zwischen

    Die Gerichte haben nicht die Aufgabe, Prestigeansprüche zu erfüllen, sondern den Bürger gegen Rechtsverletzungen der öffentlichen Gewalt zu schützen (vgl. in diese Richtung gehend zum Renommee des Freizeitsportlers beim Nichtbestehen der Jägerprüfung BVerwG -- 7. Senat --, Beschluß vom 4.9.1989 -- 7 B 132.89 --).
  • VG Regensburg, 13.09.2016 - RN 4 K 15.1970

    Wegen Erledigung erfolglose Fortsetzungsfeststellungsklage gegen

    Soweit die Klägerin nämlich vorträgt, es stehe zu befürchten, dass sie wegen des Fehlversuchs in Zukunft in Jägerkreisen nicht als richtige Jägerin angesehen werde, ist festzustellen, dass der gute Ruf eines Jägers nicht vom Ergebnis einer Prüfung abhängt, sondern von seiner Qualität als Jäger und dem Ansehen, dass er sich bei Ausübung der Jagd zu erwerben vermag (so auch BVerwG, B. v. 4.9.1989, Az: 7 B 132/89).
  • VG Köln, 27.06.2012 - 8 K 5328/11

    Rechtmäßigkeit des Abbruchs einer Jägerprüfung wegen unsicherer Handhabung der

    Für die Beseitigung eines diskriminierenden Anscheins ist jedenfalls bei Prüfungen, die - wie hier - lediglich einer Liebhaberei oder einem Hobby dienen, von vornherein kein Raum; vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 1989 - 7 B 132/89 -, NVwZ 1990, 59 im Anschluss an Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 27. April 1989 - 3 L 37/89 -, zitiert nach Juris.
  • VG Münster, 17.02.2009 - 4 K 592/07

    Anspruch eines in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzten

    Beispielhaft werden hierzu in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vgl. BVerwG, Beschluss vom 04. September 1989 - 7 B 132.89 -, Buchholz 421.0, Prüfungswesen Nr. 268.
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